Behandlungsangebot
Mein Behandlungsangebot umfasst das von den gesetzlichen und privaten
Krankenkassen für Erwachsene anerkannte psychoanalytischen
Verfahren und die tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie, sowie die Psychosomatische Grundversorgung.
Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeitpsychotherapie (KZT)
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren diese Behandlungsform
mit 25 Stunden (in der Regel eine Sitzung/ Woche).
Bei dieser Therapieform steht ein Fokus (Problem-Brennpunkt) im
Mittelpunkt. Meist handelt es sich um eine aktuell schwierige und
belastende Lebenssituation. Ziel ist eine möglichst schnelle
Stabilisierung der Entscheidungsfindung und die Wiederherstellung
der Handlungssicherheit. In der Therapie wird dabei auch der oft
bedeutsame unbewusste Hintergrund dieser aktuellen Problematik in
ersten Ansätzen aufgezeigt, der im Einzelfall möglicherweise
nur in einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TfP)
oder in einer analytische Langzeittherapie (AP) aufgearbeitet werden
kann.
Eine KZT kann in eine Langzeittherapie umgewandelt und fortgeführt
werden.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
(„Psychotherapie“) TfP
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten von 50
Behandlungsstunden, die im Bedarfsfall durch eine ausführlich
begründete Antragsstellung des Behandlers um 30 Stunden
verlängert werden können (in der Regel 1-2 Sitzungen in
der Woche). Eine solche Behandlung erstreckt sich über einen
Zeitraum von 1-2 Jahren. In Ausnahmefällen werden von den Kassen
in einem letzten Antragsverfahren abschließende 20
Stunden genehmigt
In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
werden aktuelle Konflikte und leidvolle Erlebniszustände auf
dem Hintergrund der bisherigen Lebensgeschichte und Beziehungserfahrungen
analysiert. Häufig ergeben sich aus der Beziehung zwischen
Patient und Therapeut interessante Hinweise auf unbewusste Muster
(„Übertragung“), die dann hilfreich für die
weitere aufdeckende Arbeit sind. Die Erfahrung zeigt, dass der Prozess
der Bewusstwerdung allmählich dazu führt, dass aktuelle
Wiederholungen besser erkannt und allmählich umgearbeitet werden
können.
Analytische Langzeittherapie („Psychoanalyse“)
AP
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in
der Regel die Kosten von bis zu 240 Stunden (160
plus 80 Stunden). In Ausnahmefällen werden abschließend
noch weitere 60 Stunden genehmigt. Die Sitzungsfrequenz
beträgt 2 -3 Stunden in der Woche vor, wobei
zeitweise auch mehr Stunden pro Woche erforderlich werden können.
Die Behandlung kann sowohl je nach Indikation in der klassischen
Couch-Anordnung oder im Sitzen durchgeführt werden. In dem
längerfristig angelegten Behandlungsprozess können Konflikte
und Symptombildungen auf ihre tieferliegenden unbewussten Bestandteile
detailliert erforscht werden. Die Analyse der in das Unbewusste
verdrängten Wünsche, Ängste und traumatischen Erfahrungen
ermöglicht im analytischen Dialog durch ihre Bewusstwerdung
eine erneute Auseinandersetzung und Integration dieser verdrängten
Erlebnisse. In der Regel können dann durch ein wiederholtes
Durcharbeiten der bislang unbewussten und krankheitsverursachenden
biografischen Konstellationen die krankheitswertigen Symptome aufgelöst
werden.
Psychosomatische Grundversorgung
Hierunter verstehen die Krankenkassen die vertiefte Exploration
mit differentialdiagnostischer Einordnung eines psychosomatisch
und/oder psychopathologisch definierten Krankheitsbildes unter Einbeziehung
psychosozialer Gesichtspunkte von 10 bis maximal 20 Minuten
Dauer. Diese Leistungen sind für die dafür ausgebildeten
Allgemeinmediziner eine Möglichkeit, seelische Belange ihrer
Patienten in der eigenen Praxis in eingeschränkten Rahmen zu
behandeln. |