Behandlungsangebot
Mein Behandlungsangebot umfasst das von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Erwachsene anerkannte psychoanalytische Verfahren
und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Krisenintervention, EMDR sowie die Psychosomatische Grundversorgung.
Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeitpsychotherapie (KZT)
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren diese Behandlungsform bis zu 2x 12 Sitzungen (KZT1 und KZT2) (in der Regel eine Sitzung/ Woche).
Bei dieser Therapieform steht ein Fokus (Problem-Brennpunkt) im Mittelpunkt. Meist handelt es sich um eine aktuell schwierige und belastende Lebenssituation.
Ziel ist eine möglichst schnelle Stabilisierung der Entscheidungsfindung und die Wiederherstellung der Handlungssicherheit. In der Therapie wird dabei auch der
oft bedeutsame unbewusste Hintergrund dieser aktuellen Problematik in ersten Ansätzen aufgezeigt, der im Einzelfall möglicherweise nur in einer tiefenpsychologisch
fundierten Psychotherapie (TfP) oder in einer analytischen Langzeittherapie (AP) aufgearbeitet werden kann.
Eine KZT kann in eine Langzeittherapie umgewandelt und fortgeführt
werden.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
(„Psychotherapie“) TfP
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten von 60 Behandlungsstunden, die im Bedarfsfall durch eine ausführlich begründete Antragsstellung des Behandlers
um 40 Stunden verlängert werden können (in der Regel 1-2 Sitzungen in der Woche). Eine solche Behandlung erstreckt sich über einen Zeitraum von 1-2 Jahren.
In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie werden aktuelle Konflikte und leidvolle Erlebniszustände auf dem Hintergrund der bisherigen
Lebensgeschichte und Beziehungserfahrungen analysiert. Häufig ergeben sich aus der Beziehung zwischen Patient und Therapeut interessante Hinweise auf unbewusste
Muster (?Übertragung?), die dann hilfreich für die weitere aufdeckende Arbeit sind. Die Erfahrung zeigt, dass der Prozess der Bewusstwerdung allmählich dazu führt,
dass aktuelle Wiederholungen besser erkannt und allmählich umgearbeitet werden können.
Analytische Langzeittherapie („Psychoanalyse“)
AP
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten von bis zu 160 Stunden Analytische Psychotherapie, die in begründeten Ausnahmefällen um weitere 140
Stunden nach Genehmigung durch die Krankenkasse verlängert werden genehmigt. Die Sitzungsfrequenz beträgt 2 -3 Stunden in der Woche vor, wobei zeitweise auch mehr Stunden pro Woche
erforderlich werden können. Die Behandlung kann sowohl je nach Indikation in der klassischen Couch-Anordnung oder im Sitzen durchgeführt werden. In dem längerfristig angelegten
Behandlungsprozess können Konflikte und Symptombildungen auf ihre tieferliegenden unbewussten Bestandteile detailliert erforscht werden. Die Analyse der in das Unbewusste verdrängten
Wünsche, Ängste und traumatischen Erfahrungen ermöglicht im analytischen Dialog durch ihre Bewusstwerdung eine erneute Auseinandersetzung und Integration dieser verdrängten Erlebnisse.
In der Regel können dann durch ein wiederholtes Durcharbeiten der bislang unbewussten und krankheitsverursachenden biografischen Konstellationen die krankheitswertigen Symptome aufgelöst
werden.
Psychosomatische Grundversorgung
Hierunter verstehen die Krankenkassen die vertiefte Exploration mit differentialdiagnostischer Einordnung eines psychosomatisch und/oder psychopathologisch definierten Krankheitsbildes
unter Einbeziehung psychosozialer Gesichtspunkte von 10 bis maximal 20 Minuten Dauer. Diese Leistungen sind für die dafür ausgebildeten Allgemeinmediziner eine Möglichkeit, seelische Belange
ihrer Patienten in der eigenen Praxis in eingeschränkten Rahmen zu behandeln. In meiner Praxis führe ich nur in Ausnahmefälle die Psychosomatische Grundversorgung durch. Allerdings bilde ich
als wiss. Leiter für das ?Curriculum Psychosomatische Grundversorgung? der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen Allgemeinärzt*innen und Fachärzt*innen aller
Fachrichtungen mit einem Dozententeam in Psychosomatischer Grundversorgung für den Erwerb der entsprechenden Qualifizierung fort.
Krisenintervention
In besonders dringlichen Fällen kann die Indikation zu einer Krisenintervention gestellt werden. Diese kann bis zu 12 Sitzungen zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse umfassen. Eine
daran anschließende Umwandlung in eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie ist möglich.
EMDR
Laut EMDRIA Deutschland e.V. [link] steht EMDR für Eye Movement Desensitization and Reprocessing, was auf Deutsch Desensibilisierung und Verarbeitung durch Augenbewegung bedeutet. Mit
der EMDR-Methode können Traumafolgestörungen bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen behandelt werden. In Deutschland wird EMDR etwa seit 1991 angewendet. 2006 hat der wissenschaftliche
Beirat für Psychotherapie EMDR als wissenschaftlich begründete Psychotherapiemethode anerkannt. Ich selbst führe bei entsprechender Indikation bei meinen Patient*innen EMDR-Sitzungen durch,
lasse meine Fälle zur Qualitätssicherung supervidieren und bilde mich in EMDR-Anwendungsbereiche fortlaufend weiter.
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